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Lizenzbestimmungen

Softwarelizenzvertrag für alle Softwareprodukt der CONSIDEO GmbH und sämtlichen Versionen (Voll-, Test-, Demo-, Freeware-, Studenten-, STARTER-, Netzwerk- und Education-Versionen), z.B. für CONSIDEO MODELER, PROCESS MODELER, BI MODELER, iMODELER, App- Launcher PRO for iMODELER

Einzelbenutzerlizenz
BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE IN BETRIEB NEHMEN. INDEM SIE DIE CONSIDEO SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: BESCHRÄNKUNGEN GEMÄSS ZIFFER 3, GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ZIFFER 5 und 6, UND HAFTUNG GEMÄSS ZIFFER 7 und 8. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESER VERTRAG IST IHNEN GEGENÜBER UND JEDER JURISTISCHEN PERSON GEGENÜBER, DIE DIE SOFTWARE ERHALTEN HAT UND IN DEREN NAMEN SIE GENUTZT WIRD, EINKLAGBAR. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT. IN DIESEM FALL DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT BENÜTZEN GEBEN SIE DIE SOFTWARE UMGEHEND GEGEN ERSTATTUNG DER VON IHNEN GEZAHLTEN GEBÜHR DORT ZURÜCK, WO SIE SIE ERHALTEN HABEN. SIE ERHALTEN IHREN KAUFPREIS IN VOLLER HÖHE ZURÜCKERSTATTET, WENN SIE (A) DIE SOFTWARE NICHT VERWENDET UND (B) DIE NICHT VERWENDETE SOFTWARE BINNEN VIERZEHN (14) TAGEN AB KAUFDATUM UNTER VORLAGE IHRES KAUFBELEGS BEI IHREM HÄNDLER ZURÜCKGEBEN HABEN.

Die Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen der CONSIDEO GmbH (nachfolgend CONSIDEO oder LIZENZGEBER) zu. Die mit dieser Lizenz gelieferten Computer-Software-Programme, werden Ihnen als LIZENZNEHMER von CONSIDEO zum Gebrauch überlassen, jedoch nicht verkauft. CONSIDEO behält sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich eingeräumt werden. Die Datenträger, auf denen die Software aufgezeichnet ist, gehören Ihnen, CONSIDEO und Ihre Lizenzgeber bleiben jedoch Inhaber aller Rechte an der Software selbst.

Die Verwendung der Software ist nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen erlaubt. Der Begriff „Verwendung“ bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation.

1. Definition
„Software“ umfasst den gesamten Inhalt der Dateien, der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem alle Informationen und Software- Programme von CONSIDEO oder Dritten; dazugehörige Begleitmaterialien oder -dateien in schriftlicher Form („Dokumentation“); sowie Schrifttypen und alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen von CONSIDEO lizenzierten Software.

2. Lizenz
(a) Diese nicht-exklusive Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, eine Kopie der Software zu einer gegebenen Zeit auf einem stationären Computer zu den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken zu benutzen. Zusätzlich darf der Lizenznehmer eine zweite Kopie der Software für dessen ausschließliche Verwendung auf einem tragbaren oder auf einem in seinem Heim befindlichen Computer erstellen. Die Software darf jedoch auf dem tragbaren Computer oder Heimcomputer nicht zur selben Zeit verwendet werden wie die Software auf dem Hauptcomputer. Wichtig: Auf jeder Kopie, die der Lizenznehmer von der Software erstellt, sind sämtliche Urheberrechts- und sonstige Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auch in dem von CONSIDEO gelieferten Original enthalten sind.

(b) Im Rahmen dieses Lizenzvertrages ist die Existenz der Software auf mehr als 2 Computer gleichzeitig nicht gestattet. Ferner ist es untersagt, die Software über ein Netzwerk bereitzustellen, in dem sie von mehr als einem Computer gleichzeitig verwendet werden kann – es sei, der Lizenznehmer erwirbt entsprechende Rechte (Netzwerk-Versionen).

(c) Sicherungskopie. Der Lizenznehmer ist zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software übertragen.

(d) Für den Fall, dass die Software als Upgrade oder Update lizenziert wird, ist der Lizenznehmer nur berechtigt, die Software gegen früher ausgelieferte Versionen der Software auszutauschen; die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch in diesem Fall. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Lieferung eines Upgrade oder Update nicht als Erteilung einer zweiten Lizenz für die Software gilt (d.h., der Lizenznehmer darf das Upgrade oder Update nicht zusätzlich neben der Software, die ersetzt werden soll, benutzen noch darf der Lizenznehmer die zu ersetzende Software einem Dritten überlassen).

3. Beschränkungen
(A) DER LIZENZNEHMER VERPFLICHTET SICH, ES ZU UNTERLASSEN, DIE SOFTWARE ZU KOPIEREN (AUSNAHME SICHERUNGSKOPIEN – SIEHE 2C), DEKOMPILIEREN, ZURÜCKZUENTWICKELN ODER DISASSEMBLIEREN, MODIFIZIEREN ODER AUF ANDERE WEISE IN ALLGEMEIN LESBARE FORM UMZUWANDELN, ZU ÄNDERN, ANZUPASSEN, ZU ÜBERSETZEN, ZU VERMIETEN, ZU VERLEASEN, ZU VERLEIHEN, UNTERLIZENZEN ZU VERGEBEN ODER VON DER SOFTWARE ODER EINEM TEIL DERSELBEN ABGELEITETE WERKE HERZUSTELLEN, REVERSE ENGINEERING VORZUNEHMEN ODER AUF ANDERE WEISE ZU VERSUCHEN, DEN QUELLCODE DER SOFTWARE ZU ERMITTELN.

(b) DIE SOFTWARE DARF NICHT VERWENDET WERDEN BEIM ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DEM BETRIEB VON KERNKRAFTANLAGEN, FLUGZEUGEN, KOMMUNIKATIONSSYSTEMEN, BEI DER FLUGÜBERWACHUNG, MIT LEBENSERHALTENDEN GERÄTEN ODER ÄHNLICHEN SYSTEMEN. IN DERARTIGEN FÄLLEN KANN EIN FEHLER IN DER SOFTWARE ZU TODESFÄLLEN, KÖRPERVERLETZUNGEN ODER SCHWERWIEGENDEN SACH- UND UMWELTSCHÄDEN FÜHREN.

(c) Die Übertragung dieser Lizenz auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von CONSIDEO zulässig.

(d) Nicht für den Wiederverkauf vorgesehene Kopien: Unbeschadet anderer Abschnitte in dieser Lizenz darf die benannte oder Ihnen auf andere Weise im Rahmen einer Werbeaktion bereitgestellte CONSIDEO Software nur zu Demo-, Test- und Bewertungszwecken verwendet werden. Der Wiederverkauf oder die Übertragung dieser Software ist nicht zulässig.

(e) Die CONSIDEO EDUCATION EDITION darf ausdrücklich nur für Ausbildungszwecke eingesetzt und hierfür auf den PCs des Hochschul-Rechner-Pools installiert werden. Die Installation der Software auf privaten PCs/Notebooks ist ebenso untersagt wie die Nutzung der Software von Mitarbeitern der Hochschule für andere Zwecke z.B. Forschungsaktivitäten. Die Universität hat den zweckgebundenen Einsatz der Software sicherzustellen und haftet für die nicht-vertragskonforme Nutzung durch Dritte in Höhe der aktuellen Lizenzgebühr des CONSIDEO MODELER pro installierte EDUCATION Lizenz. Hiernach ermittelt sich der Schadensersatzanspruch durch Multiplikation der Anzahl an installierten EDUCATION Lizenzen mit der aktuellen Lizenzgebühr des CONSIDEO MODELER – unabhängig davon, in wie vielen Fällen ein Missbrauch festgestellt werden konnte.

4. Laufzeit
Diese Lizenz gilt für unbestimmte Zeit. Die Lizenz endet unmittelbar, ohne das es einer Kündigung oder Aufhebung bedarf, wenn der Lizenznehmer eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages verletzt. In diesem Fall ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software zu zerstören, einschließlich aller schriftlichen Begleitmaterialien und aller Kopien; die nachfolgenden Bestimmungen gelten jedoch fort.

5. Gewährleistung
(1) CONSIDEO leistet dafür Gewähr, dass die überlassene Lösung die im Überlassungsschein beschriebenen und somit vereinbarten Funktionen unter Berücksichtigung der dem jeweiligen Technikstand eines Warentyps entsprechenden Fehlerfreiheit erfüllt. Eine Voraussetzung für die Gewährleistung ist jedoch die ausschließlich vertragsgemäße Nutzung.

(2) Anbieterseitige Eigenschaftszusicherungen sind nur wirksam, wenn sie im vorliegenden Vertrag aufgenommen und beiderseitig unterzeichnet wurden.

(3) Mängel des Programms hat der Lizenznehmer CONSIDEO unverzüglich mitzuteilen. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Lizenznehmers bleiben unberührt. CONSIDEO wird mitgeteilte Mängel in angemessener Zeitdauer beseitigen.

(4) Gewährleistungsansprüche des Lizenznehmers verjähren innerhalb einer Frist von sechs Monaten (bzw. der gesetzlich vorgeschriebene Mindestdauer) ab Lieferung.

(5) Keine Gewährleistung übernimmt CONSIDEO dafür, dass die überlassene Software besonderen Erfordernissen des Lizenznehmers, die nicht Gegenstand dieses Vertrages sind, entspricht.

(6) Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers (CONSIDEO) durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Sollte der Versuch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung zweimal fehlgeschlagen sein, so ist der Lizenznehmer zur angemessenen Minderung des Kaufpreises oder wahlweise zur Rückgängigmachung des Vertrages berechtigt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine Nachfrist von mindestens vier Wochen per eingeschriebenem Brief gesetzt hat.
Weitergehende Ansprüche wegen fehlerhafter Lieferung oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch den Lizenzgeber sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen; dies gilt sowohl für Schäden wie auch für Mangelfolgeschäden. Eine Gewährleistung dafür, dass der Lizenzgegenstand in Verbindung mit anderen Produkten fehlerlos arbeitet, wird nicht gegeben. Die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ist ausgeschlossen, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der gelieferten Ware vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Der Gewährleistungsanspruch verfällt auch dann, wenn der Lizenznehmer einen Mangel nicht unverzüglich, innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung oder Auftreten des Mangels, bei dem Lizenzgeber schriftlich anzeigt. Der Lizenzgeber und der Lizenznehmer stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei sein können Zusätzliche Serviceleistungen vor Ort sind auch im Garantiefall zu vergüten.

6. GEWÄHRLEISTUNGSVERZICHT – SONDERFALL: FREEWARE/EDUCATION EDITION
IM FALLE EINER NUTZUNG DER KOSTENLOSEN CONSIDEO FREEWARE BZW. DER EDUCATION EDITION GILT DIE FOLGENDE SONDERREGEL: DIE SOFTWARE WIRD IHNEN "WIE BESEHEN" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, CONSIDEO SCHLIEßT JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG BEZÜGLICH IHRER VERWENDUNG, DER ERZIELTEN ARBEITSERGEBNISSE UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT AUS. SIE BESTÄTIGEN UND ERKLÄREN SICH AUSDRÜCKLICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE AUF IHR EIGENES RISIKO ERFOLGT UND DASS SIE DAS GESAMTE RISIKO IM HINBLICK AUF ZUFRIEDENSTELLENDE QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT, UND AUFWAND TRAGEN. VORBEHALTLICH DES DURCH DAS ANWENDBARE RECHT MAXIMAL ZULÄSSIGEN UMFANGS WIRD DIE SOFTWARE OHNE MÄNGELGEWÄHR MIT ALLEN FEHLERN UND OHNE GEWÄHRLEISTUNG JEGLICHER ART AUSGELIEFERT CONSIDEO UND IHRE LIEFERANTEN GEWÄHREN KEINE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN (AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN) HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, ZUFRIEDENSTELLENDEN QUALITÄT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, EIGNUNG FÜR BESTIMMTE ZWECKE, GENAUIGKEIT, UNGESTÖRTEN BESITZ UND NICHTVERLETZUNG DER RECHTE DRITTER. CONSIDEO ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DER UNGESTÖRTE BESITZ DER SOFTWARE NICHT BEEINTRÄCHTIGT WIRD, DASS DIE FUNKTIONEN IN DER CONSIDEO SOFTWARE IHRE ANFORDERUNGEN ERFÜLLEN, DASS DER BETRIEB DER CONSIDEO SOFTWARE STÖRUNGS- UND FEHLERFREI ERFOLGT ODER DASS FEHLER IN DER CONSIDEO SOFTWARE KORRIGIERT WERDEN. DIE MÜNDLICHEN UND SCHRIFTLICHEN INFORMATIONEN ODER AUSSAGEN SEITENS CONSIDEO ODER EINES AUTORISIERTEN PARTNERS BEGRÜNDEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG, SOLLTE SICH DIE CONSIDEO SOFTWARE ALS DEFEKT ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE GESAMTEN KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATURARBEITEN ODER KORREKTUREN. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG.

7. Haftungsbeschränkung
(1) Der Lizenzgeber haftet lediglich für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten sowie für schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten dem Grund nach und in üblicher Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens bzw. der typischerweise vorhersehbaren Aufwendungen.

(2) Soweit der Lizenzgeber nach § 7 Ziffer 1 haftet, beschränkt sich die Haftung auf den Auftragswert des Auftragsbestandteils, in dessen Durchführung das schädigende Ereignis eintrat.

(3) Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, soweit der Lizenznehmer deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen - insbesondere Programm- und Datensicherung - hätte verhindern können.

(4) Die Regelungen dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Lizenzgebers.

8. Haftungsausschluss– Sonderfall: CONSIDEO FREEWARE/EDUCATION EDITION
IM FALLE EINER NUTZUNG DER KOSTENLOSEN CONSIDEO FREEWARE BZW. DER EDUCATION EDITION GILT DIE FOLGENDE SONDERREGEL: CONSIDEO UND IHRE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR PERSONENSCHÄDEN, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FOLGESCHÄDEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, SPEZIELLE, MITTELBARE ODER UNMITTELBARE, INDIREKTE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN; EINSCHLIEßLICH INSBESONDERE ENTGANGENEN GEWINNS, DES VERLUSTS ODER DER BESCHÄDIGUNG VON DATEN, DER GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG ODER ANDERER KOMMERZIELLER SCHÄDEN ODER VERLUSTE, DIE DURCH DIE VERWENDUNG DER CONSIDEO SOFTWARE ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DER CONSIDEO SOFTWARE ENTSTEHEN ODER DAMIT ZUSAMMENHÄNGEN, UND ZWAR UNABHÄNGIG VON DER RECHTSGRUNDLAGE DER HAFTUNG (VERTRAG, UNERLAUBTE HANDLUNG ODER SONSTIGE); UND ZWAR AUCH WENN EIN VERTRETER VON CONSIDEO ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN BZW. ÜBER FORDERUNGEN DRITTER UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON CONSIDEO UND IHRER LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES, OB VERTRAGLICH ODER IN UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) BEGRÜNDET, IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE.

9. Ausfuhrbestimmungen.
Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze“ bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung gewährt, dass dieses Rechte verwirkt werden, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtsanwendung
Für alle eventuellen Streitigkeiten mit CONSIDEO aus einer Geschäftsbeziehung oder deren Anbahnung wird - soweit gesetzlich zulässig - als Gerichtsstand der Sitz von CONSIDEO vereinbart. Erfüllungsort ist der Sitz von CONSIDEO.

11. Schlussbestimmungen
1. DIE ETWAIGE UNWIRKSAMKEIT EINZELNER PUNKTE DIESER BEDINGUNGEN BERÜHRT DIE WIRKSAMKEIT DER ÜBRIGEN BEDINGUNGEN NICHT. AN DIE STELLE EINER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNG TRITT DIE GÜLTIGE BESTIMMUNG, DIE IN IHRER WIRTSCHAFTLICHEN AUSWIRKUNG DER UNWIRKSAMEN BESTIMMUNG AM NÄCHSTEN KOMMT.

2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

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Stand: 23. April 2012